Sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in die Entscheidungsfindung und Geschäftsabläufe im Einklang mit den Interessen unserer Kunden integriert werden.

Die DNB-Gruppe verfügt über eine gut etablierte Governance-Struktur, mit dem Vorstand als oberstem Organ.
DNB AM arbeitet innerhalb der Governance-Struktur des Konzerns – einschließlich des Vorstands von DNB AM, relevanten Ausschüssen und der Geschäftsführung – um Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und andere ESG-Aspekte weiter in Entscheidungsprozesse und Geschäftspraktiken zu integrieren.
DNB AM erkennt an, dass die Integration von ESG-Faktoren in Investitionsentscheidungen strategisch wichtig ist, sowohl aus einer Nachhaltigkeitsperspektive als auch für die langfristige Wertschöpfung. Nachhaltigkeit bei DNB AM wird auf Führungsebene durch Ola Melgård (CEO), Lise Börresen (Leiterin für verantwortungsvolle Investitionen), Knut Johan Hellandsvik (CIO Aktien) und Svein Aage Aanes (CIO Anleihen) geleitet. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen sind auch Thema in mehreren unserer internen Komitees.
Der Rat berichtet an den CFO von DNB und wird von dem Geschäftsführer für Nachhaltigkeit geleitet. Vertreter aus Wealth Management, einschließlich DNB AM, nehmen ebenfalls an dem Rat teil. Der Rat ist verantwortlich für die Implementierung und Nachverfolgung der DNB-Richtlinie für verantwortungsvolle Investitionen.
Das RI-Team hat seit Herbst 2018 an der Produktberatung teilgenommen, um Beiträge zu verantwortungsvolle Investitionen bei der Entwicklung von Fonds und Produkten zu leisten.
Das RI-Team ist seit Herbst 2019 in den Komiteesitzungen vertreten, um die Herangehensweise an die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in unser Rentenportfolio sicherzustellen.
Die Gruppe wird von der Leiterin für verantwortungsvolle Investitionen geleitet und umfasst Vertreter aus dem gesamten DNB AM. Sie fungiert als Kooperationsforum zur Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftstätigkeit und spielt eine zentrale Rolle bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen der Offenlegungsverordnung (SFDR).